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12.03.2015, 12:49 Uhr
CDU-Vogelsberg: „Zwei Drittel der 300-Millionen-Sondermittel in den ländlichen Raum“ – Verdoppelung der Pauschale – Vorschlag an Ministerpräsident
VOGELSBERGKREIS ( ). Den hessischen Kommunen steht ein kleiner Geldsegen aus Berlin ins Haus: In Summe 5 Milliarden Euro gibt die CDU-geführte Bundesregierung laut Koalitionsbeschluss den ärmeren Kommunen Deutschlands. Für Hessen sind zunächst 300 Millionen in den Jahren 2015 bis 2018 vorgesehen, wobei die Verteilung durch die Landesregierung für die hessischen Kommunen noch nicht geregelt ist. Die Vogelsberger CDU hat nun Ministerpräsident Volker Bouffier einen konkreten Vorschlag für die Verteilung des Geldes gemacht: Zwei Drittel der 300 Millionen, folglich 75 Millionen Euro jährlich, sollen an die Kommunen im ländlichen Raum ausgeschüttet werden.
„Anknüpfungspunkt könnte nach unserer Auffassung die seit 2014 eingeführte „Investitionspauschale Ländlicher Raum“ innerhalb des KFA (auch nach Reform) sein, die aus dem Bundesgeld (mindestens) zu verdoppeln wäre. Im Jahre 2014 waren im Landeshaushalt 20 Millionen Euro für diese Pauschale vorgesehen, so dass bei einer Verdoppelung - oder einem etwas höheren Vervielfältigungsfaktor - das Geld aus Berlin deutlich ausreichen würde“, heißt es in dem Schreiben von CDU-Kreisvorsitzendem Dr. Jens Mischak (Lauterbach) und Kreistagsfraktionschef Stephan Paule (Alsfeld) an den Regierungschef. Nach diesem Modell der Vogelsberger Union könnte der reformierte KFA 2016 in seiner Struktur unangetastet bleiben, aber ein Element, nämlich die „Investitionspauschale Ländlicher Raum“ als Maßstab für die Berliner Mittel genommen werden. „Die Geldverteilung, zumindest in Bezug auf den ländlichen Raum, könnte somit verhältnismäßig einfach geregelt werden“, sind sich Mischak und Paule sicher. Das Geld solle, so die CDU, für konkrete Projekte wie Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, Investitionen in denkmalgeschützte Orts- und Stadtkerne sowie in Maßnahmen der lokalen Daseinsvorsorge (Wasser/Kanal, Gesundheitszentren / Ärztehäuser, Ausweisung / Attraktivitätssteigerung von Gewerbegebieten) in den ländlichen Gebieten verwendet werden.

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