Landesvorstandsmitglied CDU-Hessen Kurt Wiegel
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12.07.2018, 11:44 Uhr
Kurt Wiegel: Neben Unterstützung für Geschädigte des „Muttertags-Unwetters“ auch steuerliche Hilfsmaßnahmen bei anderen Überschwemmungen im Mai und Juni durch Finanzamt
VOGELSBERGKREIS. Neben der Hilfe für die vom Unwetter des 13. Mai (Muttertag) dieses Jahres betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Vogelsbergkreis durch das Hessische Innenministerium für den Landkreis sowie insbesondere für die Kommunen Grebenhain, Feldatal, Gemünden (Felda) sowie Herbstein-Lanzenhain gibt es weitere Unterstützung durch das Land Hessen. Finanzminister Dr. Thomas Schäfer hat dem Vogelsberger Wahlkreisabgeordneten Kurt Wiegel mitgeteilt, dass die durch schwere Unwetter, verheerende Regenmassen und Überschwemmungen verursachten Zerstörungen in weiten Teilen Hessens im Mai und Juni in den betroffenen Regionen beträchtliche Schäden verursachten.
Es sei ihm als Finanzminister daher ein besonderes Anliegen, Bürgerinnen und Bürger, aber insbesondere auch Land- und Forstwirte, die mit der Beseitigung der Unwetterschäden eine finanzielle Belastung erfahren, mit steuerlichen Maßnahmen zu entlasten. Vor diesem Hintergrund habe die hessische Finanzverwaltung im Einvernehmen - mit dem Bund - in einem Erlass eine Reihe von zahlreichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen geregelt. Beispielhaft sei dort geregelt, dass für Land- und Forstwirte bei der Ersatzherstellung von ganz oder zum Teil zerstörten Gebäuden Sonderabschreibungen auf die Herstellungs- oder Wiederherstellungskosten bis zu insgesamt 30 Prozent möglich seine. Bei Traktoren oder anderen beweglichen Anlagegütern, die als Ersatz für vernichtete oder verloren gegangene betrieblich genutzte Maschinen angeschafft oder hergestellt worden sind, könnten auf Antrag Sonderabschreibungen bis zu 50 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen werden. Weitere heißt es im Erlass, dass Aufwendungen für die Wiederherstellung beschädigter Betriebsgebäude und/oder vermieteter Gebäude sowie beschädigter beweglicher Anlagegüter können ohne nähere Prüfung als Erhaltungsaufwand anerkannt werden, wenn mit der Wiederherstellung innerhalb von drei Jahren nach dem schädigenden Ereignis begonnen wurde und die bisherigen Buchwerte fortgeführt werden. Die Aufwendungen zur Beseitigung der Schäden am Grund und Boden können sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das Gleiche gelte für Aufwendungen zur Wiederherstellung von Hofbefestigungen und Wirtschaftswegen. Landtagsabgeordneter Kurt Wiegel dankt Innenminister Peter Beuth und Finanzminister Thomas Schäfer für die zügigen Hilfsangebote der Landesregierung. Der „Katastrophenerlass“ ist auf der Internet-Seite des Hessischen Finanzministeriums unter https://finanzen.hessen.de zu finden. Für die Geschädigten des „Muttertags-Hochwassers“ ist für die Hilfe des Innenministeriums beim Vogelsbergkreis eine Schadenskommission eingerichtet.